Kosten

Kosten & Abrechnung

Meine Praxis richtet sich in erster Linie an Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Sitzungsdauer und Honorar bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen im Erstgespräch. Gesetzliche Krankenkassen erstatten meine Leistungen nicht. Eine Ausnahme stellt die BAHN-BKK dar. Mit dieser Krankenkasse habe ich einen individuellen Behandlungsvertrag abgeschlossen, sodass meine Leistungen von dieser Krankenkasse übernommen werden können.

Privatversicherte

Private Krankenversicherung & Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Ich empfehle, vorab mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen, um die genauen Vertragsbedingungen zu klären und benötigte Antragsunterlagen frühzeitig einzureichen.

Selbstzahler*innen

Behandlung als Selbstzahler*in

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Das hat den Vorteil, dass keine Diagnosen oder Behandlungsdaten an eine Krankenkasse weitergegeben werden. Auch hier orientiert sich das Honorar an der GOP.

Gesetzlich Versicherte

BAHN-BKK

Für gesetzliche Versicherte*r der BAHN-BKK besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei mir eine ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab direkt bei ihren zuständigen Mitarbeiter:innen der BAHN-BKK. Diese werden Ihnen die notwendigen Informationen bereitstellen. Für ein Erstgespräch bei mir muss eine Überweisung des/der Kinderarztes/Kinderärztin oder des/der Psychiaters/Psychiaterin vorliegen sowie das Formular PTV 11, welches Sie über eine Sprechstunde bei einer vertragsärztlichen Praxis für Psychotherapie erhalten. In dieser Sprechstunde wird die psychotherapeutische Kolleg:in den Bedarf einschätzen und Ihnen das Informationsblatt PTV 11 aushändigen.

Alle Angaben zu Kosten und Erstattung ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Versicherung. Klären Sie Details zu Ihrem individuellen Anspruch bitte direkt mit dieser ab.

Fragen zur Abrechnung?

Gerne bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch, welcher Weg für Ihre Situation passt.